Franz der
Erste von Gottes Gnaden Kaiser von Ősterreich, König zu Hungarn, Bőheim,
Galizien und Lodomerien, Erzherzog zu Oesterreich etc.
Hoch und
Wohlgeborner, lieber Getreuer! Um den Wunsch der treugehorsamster Fürsten und
Stände Unsers Erbherzogthums Schlesien, welchen du mit dem Berichte vom 15ten
Februar l. J. Vorgelegt hast, zu erfüllen, und denselben, nachdem sie in den gefahrvollen
Zeitpunkt, wo sich der Feind in dem letzten französischen Kriege schon so weit
ausgebreitet hat, ihre unerschütterliche Treue, und Anhänglichkeit neuerdings
auf die rühmlichste Art an Tag gelegt haben, einen besonderen Beweis Unserer
allerhöchsten Gnade zu geben, bewilligen Wir gnädigst, daβ die schlesischen
Fürsten und Stände, so wie die mährischen Stände eine eigene nach den Farben
des Landeswappens eingerichtete Uniform tragen dürfen.
Diese Uniform
soll roth, der Kragen und die Aufschläge schwarz, die Weste und Beinkleider
aber weiβ, und nicht nur der Kragen und die Aufschläge, sondern auch die
Uniform selbst mit eine[r] einfachen Silberstickerey, dann mit silbernen
Epaulets versehen, auf den letztere der Adler nach sein[en]
Farben d(as) i(st) silber und schwarz erhaben gestickt, ferner der Hut mit
keinen Quasten, sondern nur [mit] Federn, und einer einfachen silbernen
Schlinge geziert, endlich der Griff des Degens von Silber, und das Port d´Epée
Silber und schwarz seyn.
In Hinsicht
der Qualification zu Tragung dieser sowohl, als der Campagne-Uniform haben die
darüber (...) die mährischen Stände ertheilten Vorschriften auch für die
schlesischen, mit Rücksicht auf die dortige ständische Ve[r]faβung zu gelten.
Es ergehet daher an dich Unser gnädigster Befehl, diese Unsere allerhöchste En[t]schliessung
den Fürsten und Ständen zu eröfnen, zugleich aber darauf zu wachen, daβ diese ihnen eingeräu[m]te Auszeichnung
nicht etwa von solchen Individuen, die hiezu nicht berechtigt sind,
gemiβbraucht werde.
Hieran
beschieht Unser gnädigster Will und Meinung; Und Wir verbleiben mit
kaiserlich-königlichen und landesfürstlichen Gnaden die wohlgewogen.
So geschehen
in Unserer Stadt Wien den acht und zwanzigsten Monatstag März, im eintausend
achthundert und achten, Unserer Reiche im siebenzehenten Jahre.
Franz (Manu
Propria)
Aloys Graf
v(on) Ugarte (Manu Propria)
Königl(icher).
böhmischer oberster und
Erzherzog(licher) ősterreichischer erster
Kanzler
Joseph Freiherr von der Marck
Citace zdroje dokumentu: B 95 Moravskoslezské gubernium, kr. 538
Joseph Freiherr von der Marck
Citace zdroje dokumentu: B 95 Moravskoslezské gubernium, kr. 538