Zpráva pro Ministerstvo lidové osvěty z 13. ledna 1944 - Moravský zemský znak a moravské zemské barvy

1) Žádost Ministerstva lidové osvěty z 24. prosince 1943 o podání zprávy o moravském zemském znaku a moravských zemských barvách před rokem 1918 a v letech 1918-1938

Ministerium für Volksaufklärung

Zahl: 21.156/43-I/1.
Prag am 24. Dezember 1943.
Betrifft: Landeswappen und Landesfarben von Mähren.

An das
Landesarchiv
in Brünn.

Ich bitte Sie, mir so bald als möglich aus Ihrem Archiv alles wissenswerte über

1) die Farben des mährischen Landeswappens seit seiner Entstehung bis auf heute unter besonderer Berücksichtigung der Streitfrage, ob der Adler rot- silber oder rot- gold geschacht sein soll,

2) die mährischen Landesfarben

a) vor 1918
b) von 1918-1938

feststellen und abschriftlich bekanntzugeben.

Für den Minister.
Leitgeb e.h.
Beglaubigt, Holman
Kanzleileiter.


2) Zpráva Zemského archivu v Brně z 13. ledna 1944 o moravském zemském znaku a moravských zemských barvách před rokem 1918 a v letech 1918-1938 pro Ministerstvo lidové osvěty

5/1944
am 13. Jänner 1944.

An das
Ministerium für Volksaufklärung
in Prag.

Betrifft: Landeswappen und Landesfarben von Mähren.
Z.Zl. 21.156/43-I/1 vom 24. Dezember 1943.

In der ältesten Zeit war der mährische Adler, der als mährisches Wappen schon vom Anfang des 14. Jahrhunderts an stets vorkommt, weiss und rot geschacht. Diese Tatsache wird bezeugt durch das Privilegium des Kaisers Friedrich IV, dt. 1462, 7. Dezember Klosterneuburg, mit welchem er das mährische Landeswappen verbessert und bestimmt, dass die frühere rot-silberne Farbe des mährischen geschachten Adlers in rot-gold geändert werde. (B. Bretholz, Das mährische Landesarchiv, Brünn, Tafel IX). Die neuen mährischen Farben rot-gold wurden nicht allgemein benützt. So geschah es, dass alle uns bekannten Belege aus dem 15.-17. Jahrhundert nur von dem weiss-rot geschachten Adler sprechen. Einen solchen Adler erwähnt im J. 1591 Karl der Aeltere von Zierotin, im J. 1593 Bartholomäus Paprocky von Hlohol und auch Thomas Pešina von Čechorod im J. 1663 in einem "Prodromus Moravographiae". Einen auf diese Art und Weise geschachten Adler finden wir fast in allen gedruckten "Landesordnungen des Markgraftums Mährens", sowie auch in allen durch den königlichen Oberstlandschreiber in Druck gelegten Landtagsschlüssen bis zum J. 1836. Diesen Adler finden wir auch in dem Herrenbuche, das im J. 1670 angelegt wurde. Der weiss-rot geschachte Adler befindet sich auch auf dem grossen und dem kleineren Siegel des mährischen Landesausschusses bis zum Jahre 1850. Auch in der Amtsbezeichnung des mährischen Vorsatzamtes, das im J. 1811 gegründet worden ist, kommt der weiss-rot geschachte Adler bis zum J. 1878 vor. Weiss-rot waren auch die alten ständischen Fahnen aus dem 18. und aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Josef Vratislav Edler von Monse schreibt in seinem Werke "Historischer Versuch über das Landes Wappen des Markgrafthums Mähren" Olmütz 1792, S. 7, dass Mähren "einen mit Roth und Silber geschachten und Gold gekrönten Adler auf blauem Feld im Wappenschilde führe". Aehnlich beschreibt auch Franz Josef Schwoy in seiner Topographie des Markgrafthums Mähren (Wien 1793, S. 11), das Landeswappen Mährens als einen blauen Schild mit einen Aufrechten, Silber- und rot geschachten, einköpfigen, rechts sehenden, gekrönten Adler mit ausgebreiteten Flügeln.

Wenn wir die verbindliche Gültigkeit des genannten Fridericianischen Privilegiums für die Zeit vor dem J. 1620 in Zweifel ziehen, so müssen wir aber mit dieser Gültigkeit für die späteren Jahren rechnen. Kaiser Ferdinand II. hat nämlich als böhmischer König am 26. Juni 1628 das Fridericianische Privilegium bestätigt. Wenn auch die Benützung des weiss-roten Adlers im 17.-18. Jahrhunderts allgemein war, so haben wir einige Belege dafür, dass hie und da gemäss dem Privilegium vom J. 1462 die Landesfarben rot-gold benützt wurden. So zum Beispiel hängt das Siegel der mährischen Stände bei der Urkunde, dt. 1720 17. X. Brünn, durch welche die Stände der Pragmatischen Sankiton beitreten, an einer rot-goldenen Schnur. Die Urkunde ist in rotem Sammt gebunden und hat zum Schliessen der Deckel zwei rote und zwei gelbe Seidenbänder. Die Landtafeleinlage der Pragmatischen Sanktion trägt als Titelblatt ein Brustbild Kaiser Karls VI, das auf dem rot-gold geschachten mährischen Adler ruht. Diesen rot-gold geschachten mährischen Adler finden wir im mährischen Ritterstandsbuchs, das im J. 1673 angelegt wurde, und zwar auf dem Blatte 46, auf welchem das Deblinische Wappen von einem Medaillonbild Kaiser Karls VI. gekrönt ist. Dieser Medaillon schwebt nämlich wiederum auf dem rot-gold geschachten mährischen Adler.

Erst im Anfange des 19. Jhdts. wurde von dem Fridericianischen Privilegium öfters Gebrauch gemacht. So zum Beispiel erlaubte das Hofdekret vom 23. XII 1807 eine Uniform in den Farben des Landeswappens, d. i. rot, blau und gold, der mährische Adler auf den Epaullets sollte rot und gold gestickt sein. In dem offiziellen Gebrauch war der, wie es schon früher erwähnt wurde, der weiss-rote Adler immer in Benützung. In der Beschreibung des kaiserlichen Wappens vom J. 1836, welche in Uebereinstimmung mit der Wappenregulierung vom J. 1806 herausgegeben und an die ausländischen Höfe gesandt wurde, erscheint der mährische Adler Silber und rot geschacht. Der mährische Landesausschuss erhob 1838 Einsprache gegen diese Wappenbeschreibung, indem er Gold statt Silber forderte. Doch zu einer Entscheidung kam es nicht. Das k.k. Hofkanzlei-Präsidium hat mit Zuschrift vom 7. IV. 1838 zugestanden, dass die alte Abbildung des mährischen Landeswappens aus Versehen in das Staatswappen eingeschaltet wurde und bemerkte, dass die mährischen Herren Stände ihrerseits das Wappen so anwenden und darstellen können, wie es ihnen nach dem Fridericianischen Privilegium gebührt. Nichtsdestoweniger kommt sowohl im Wappenschilde als auch im Insiegel der vom Lande ausgestellten Urkunden bis zum J. 1848 nur der weiss und rot geschachte Adler vor.

Aus Antagonismus gegen Böhmen wurden im J. 1848 auf den Platzen und in den Hauptstrassen Brünns viele gold-rote Fahnen ausgehängt. Es war Prof. Adalbert Šembera, der in diesem Jahre die Offentlichkeit darauf aufmerksam hat, dass auf Grund des Fridericianischen Privilegiums der Gold-rote Adler das richtige Landeswappen ist. Die Deputierten des mährischen Landtages haben sich damals die Anschauung Prof. Šembera´s angeeignet. Der mährische Landtag hat am 13. August 1848 beschlossen, dass das Landeswappen dem alten Fridericianischen Privilegium gemäss den gold und rot geschachten Adler im blauen Felde führen sollte und dass die Landesfarben gold und rot sein sollten. Dieser Beschluss über die Farben des Landeswappens wurde aber zur allerhöchsten Genehmigung nicht vorgelegt und hat daher auch keine Gesetzeskraft erhalten. Die mährische Statthalterei hat seit 1849 das Ministerium wiederholt angegangen, eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen. Erst im Jahre 1888 erfolgte über einen neuerlichen Bericht der Statthalterei ein Ausspruch des Ministeriums des Innern, der dahin lautete, dass die Regierung nicht in der Lage sei, die beantragte  Tinktion des mährischen Adlers und hiemit auch die mährischen Landesfarben vor einer allgemeinen Anstaltung des Reichswappens in Verhandlung zu nehmen. Es teilte auch gleichzeitig mit, dass es keine Einwendungen dagegen hat, dass der rot und gold geschachte Adler bereits dermalen als das amtliche mährische Landeswappen von Seite des Landesausschusses und der Statthalterei anerkannt und gebraucht werde. Gegen das Ende des 19. Jhdts. und vor dem Weltkriege wurde von dem mährischen Landesausschusses der rot-gold geschachte Adler im blauen Felde offiziell als Landeswappen gebraucht. In der mährischen Bevölkerung herrschte in der Angelegenheit der mährischen Farben keine Einigkeit. In den deutschen Gegenden des Landes wurden zumeist rot-goldene Fahnen und in de tschechischen Gegenden zumeist weiss-rote Fahnen gebraucht. Die Befölkerung hielt in überwiegenden Mehrzahl an den ursprünglichen Landesfarben weiss-rot fest.

Im Jahre 1918 war die Lage so, dass der österreichische Staat offiziell für das mährische Landeswappen den weiss-rot geschachten Adler und das Land selbst die Farben rot-gold gebrauchte. Die Mehrzahl der mährischen Bewohner, namentlich der Tschechen, hat weiss-rote Fahnen angewendet. Es ist nicht zu verwundern, dass in der Verfassungsurkunde der tschechoslovakischen Republik vom 29. Feber 1920  der weiss-rot geschachte Adler im blauen Felde als offizielles Wappen Mährens eingeführt wurde. Nichtsdestoweniger wurden hie und da von einigen deutschen Vereinen 1920-1938 die Farben rot-gold als mährische Farben benützt. Der weiss-rote Adler im blauen Felde überging auch in das Wappen des Protektorates Böhmen und Mähren.

Die offiziellen Farben des Landes Mähren sind dieselben wie die des Landes Böhmen, d. i. weiss und rot. Das mährische Landeswappen ist ein weiss-rot geschachter Adler im blauen Felde.

Am schlusse dieses Berichtes erlaubt sich das Landesarchiv auf folgende Literatur, die nicht zitiert wurde, aufmerksam zu machen:

Josef Chytil, Notizen über das mährische Landeswappen, Schriften V (1853), 54-59.
V. Brandl, Zemský erb čili znak markrabství moravského, Obzor IX, 1-3.
Josef A. Freiherr von Helfert, Der Brünner Landtag im J. 1848 und das mährische Landeswappen, Zeitschrift des Vereines für die Geschichte Mährens und Schlesiens I 25-40.
V. Vojtíšek, Naše státní znaky, Praha 1921.

Landesrat des Archivdienstes.

Poznámka: archivní rada: Dr. Hurt 

Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, B 313, inv. č. 144, kr. č. 79, č. 5/1944