Důvěrný pokyn okresnímu hejtmanství v Uherském Hradišti k opatření vlastních černožlutých vlajek pro výzdobu budovy okresního hejtmanství:
K. k. Statthalterei-Praesidium für Mähren.
Brünn, am 9. Mai 1915.
Zahl: 26295/Praes.
Ung. Hradisch, Beflaggung der Bezirkshauptmannschaft.
Abschrift.
"Vertraulich!"
An den Herrn Leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Ung. Hradisch.
Der Herr Amtsleiter werden anläszlich des vorliegenden Falles dringendst eingeladen, ehestens eine schwarz-gelbe Fahne anzuschaffen, da es nicht gänzlich ausgeschlossen ist, dasz einmal später bei irgend einem Anlasse der Umstand zu Unannehmlichkeiten führen könnte, dasz das dortige Amt bezüglich der Beflaggung vor der Gemeinde abhängig ist.
Unter einem wird Veranlassung getroffen, dasz die Gerichtsbehörden vor Beflaggung ihrer Amtsgebäude sich mit der politischen Behörde ins Einvernehmen setzen.
Es wird hiebei ausdrücklich bemerkt, dasz eine Beflaggung des Amtsgebäudes bloss über Weisung des Statthalterei-Praesidiums zu erfolgen hat.
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An alle Herren k. k. Bezirkshauptmänner, den Herrn k. k. Hofrat und Polizeidirektor in
Brünn und den Herrn Leiter des k. k. Polizeikommissariates in Mähr. Ostrau
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zur Kenntnisnahme.
Der k. k. Statthalter:
Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, B 13 Moravské místodržitelství – presidium, litografie, kr.