Vývod o moravských zemských barvách vypracovaný Bertholdem Bretholzem během posledního únorového týdne roku 1915


Die mährischen Landesfarben.

Vom landes archivdirektor Prof. Dr. B. Bretholz.

Die Geschichte der mährischen Landesfarben, die, wie in vielen anderen Ländern so auch bei uns den Farben des Landeswappens entlehnt sind, lässt sich mit Sicherheit bis zum Jahr 1462 zurückverfolgen. Damals, und zwar durch eine Urkunde ddo. 1462, Dez. 7, Klosterneuburg, die als Original im mährischen Landesarchive erliegt, verbesserte Kaiser Friedrich III. über Ansuchen des mährischen Landeshauptmannes Heinrich von Lippa, sowie der Barone und Edlen des Landes in Anerkennung der ihm gegen die rebellischen Wiener geleisteten Kriegshilfe die weisse Farbe des mährischen geschachten Adlers in eine gelbe oder goldene und verfügte zugleich, dass von nun an für alle Zeiten das mährische Landeswappen in einem rot und gelb oder gold geschachten Adler bestehen solle.

Der originale lateinische Wortlaut der entscheinenden Stelle lautet: Ideo praefati obsequii nobis grati intuitu nobilis Henrici de Lippa... pro tempore capitanei, baronum et nobilium marchionatus Moraviae praefati supplicationibus, quas nobis obtulerant, hac gracia speciali concedenda, videlicet, ut aquilae scacatae color albus in glaucum sive aureum transmutetur, graciosius annuimus..., sic ut is marchionatus Moraviae ex nunc in ante inperpetuum scacatam aquilam rubeo et glauco sive aureo colore mixtim superductam scacherii ad instar debeat deferre et habere“. 1) (1) In dieser Urkunde ist auch das neue mährische Wappen in Farben abgebildet.)

Aus diesem Wortlaut ist vorerst klar zu entnehmen, dass, während die Markgrafschaft Mähren, wie es ausdrücklich heisst, und nicht etwa die mährischen Stände, wie gelegentlich behauptet wird, bis zum J. 1462 einen rot-weiss geschachten Adler als Landeswappen führte, dieses damals von Kaiser Friedrich III. auf Bitten des Landeshauptmannes und des Adels in einem rot-gelb (gold) geschachten Adler geändert und gebessert wurde, und dieser rot-gelb (gold) geschachte Adler, wie es wieder ausdrücklich lautet, von jetzt an in Zukunft für immer als mährisches Landeswappen zu gelten habe.

Durch diese letztere Bemerkung „von jetzt an in Zukunft für immer (ex nunc in ante imperpetuum)“ erscheint eigentlich auch die Rechtsfrage für heute entschieden, denn eine Aufhebung oder Aenderung dieses Privilegs ist nie erfolgt, im Gegenteil: Im J. 1628 wurde es von K. Ferdinand II. von neuem in vollem Wortlaut bestätigt, wodurch seine Rechtsgiltigkeit bezeugt ist.

Auffallenderweise hat aber das neue Wappen das alte nicht ganz zu verdrängen vermocht, vielmehr gibt es verschiedene Belege, dass auch der rot-weiss geschachte Adler als Landeswappen üblich war. Vor allem in den gedruckten mährischen Landtagsschlüssen, die im Landesarchive mit dem J. 1550 beginnen, erscheint der mährische Adler so gezeichnet (nl. ein Schachfeld mit senkrechten Strichen schraffiert, das nächste ganz weiss), dass man daraus schliessen könnte, man hätte sich ihn rot-weiss tingiert zu denken. Zwingend ist diese Schlussfolgerung aber nicht, weil die Bezeichnung der Farben bei einfachen schwarzen Umrisszeichnungen durch Schraffierung erst im 17. Jahrhundert in Anwendung kam. Dagegen gibt es einige sichere literarische Belege dafür, dass man noch am Ende des 16. Jahrhunderts sich die Farben des mährischen Adlers rot-weiss dachte. So beschreibt Barth. Paprocký in seinem 1593 erschienenen Zrcadlo markrabství Moravského das mährische Landeswappen folgendermassen: „... erb, který náleží slav. markrabství Moravskému má býti orel bílý na červené šachovnici na štítu modrém“. Und Karl v. Zierotin schreibt einmal im J. 1591 in einem Privatbrief: „... že k Vašnosti se utíkaje tolik jest, jako bych bílého a červeného orla křídly přikryt byl“, womit er gewiss den mährischen Adler in den Farben rot-weiss meint.

Anderer seits kann ich aus derselben Zeit einen Beleg dafür anführen, das auch der rot-goldene mährische Adler als Landeswappen benützt wurde: im Znaimer Stadtarchiv befindet sich ein Losungsbuch vom Jahr 1592, auf dessen Umschlag das mährische Wappen, der Adler mit den Farben rot-gold, gemalt erscheint.

Man sieht daraus, dass zu gleicher Zeit das alte und das neue Wappen in Uebung standen.

Wieso nun dieser Widerspruch zwischen privilegiertem Recht und praktischem Gebrauch zu erklären ist, muss wohl dahingestellt bleiben. Die Ansicht Brandls, dass der mährische Landtag das vom Landeshauptmann Heinrich v. Lippa und den übrigen mährischen Baronen und Adligen bei Kaiser Friedrich III. ausbedungene Geschenk einer Wappenverbesserung nicht anerkannt, vielmehr abgelehnt habe, ist ganz unwahrscheinlich und durch gar keine Quellennachricht irgendwie zu begründen.1) (1) Vgl. V. Brandl, Zemský erb čili znak markrabství Moravského, in: Obzor. Roč. IX. čís. 1 (vom 5. Januar 1886), wo es heisst: „Ač se nám žádná zpráva z doby, kdy privilej z r. 1462 dán byl, nezachovala, nemůžeme přece na základě, že změna barvy bílé ve žlutou v tom privileji ustanovená v život nevešla (was nicht zutrifft, wie ich oben an dem Znaimer Beispiel nachwies), jinak souditi, než že sněm zemský toho privileje nepřijal a to věrojatně proto, že Jindřich z Lipé a ostatní páni, kteří r. 1462 císaře za změnu erbu žádali, tu žádost na císaře vznesli o své ujmě, t.j. nejsouce k tomu od sněmu či od stavů splnomocněni). Es liegt vielmehr näher anzunehmen, dass das Privileg K. Friedrichs III. vom J. 1462 keine allgemeine Publizität erlangte, dass man darauf allmählig wieder vergass und daher die von früher her geläufige Uebung, den mährischen Adler mit den Farben rot-weiss zu zeichnen, gelegentlich immer wieder auflebte. Das Privileg von 1462 lag gewiss in irgend einer Archivtruhe verborgen, wenige Personen mochten darum wissen, während man das alte Wappen in rot-weiss auf alten Fahnen, Waffenstücken, Häusern und anderwärts oft genug sah. K. Friedrich III. hatte in seinem Privileg nur geboten, dass „fortan“ der rot-goldene Adler als Wappen Mährens zu gelten habe, gewiss aber nicht, dass alle oft sehr kostbaren und wertvollen Gegenstände mit dem alten Wappen ausgebessert werden müssten. So streng war man in jenen Zeiten in derartigen Fragen nicht und so mag es gekommen sein, dass sich die Tradition wach erhielt, ja dass man in vielen Kreisen den weiss-roten Adler für das richtige Landeswappen Mährens hielt, weil man von dem Privileg von 1462 keine Kenntnis hatte.

An diesen Verhältnissen änderte auch die Neubestätigung von 1628 durch K. Ferdinand II. nichts. Auch dieses Privileg wanderte, ohne irgendwie publiziert zu werden in eine Archivtruhe; einige Beamte mochten davon wissen, dass die richtige, den kaiserlichen Privilegien von 1462 und 1628 allein entsprechende Tingierung des mährischen geschachten Adlers „rot-gold“ sei, die Mehrzahl hielt sich zufolge ihrer Unkenntnis des wahren Sachverhalts an die traditionelle Uebung. Die Folge davon war, dass auch nach dem Jahre 1628 bald weiss-rot, bald gelb (gold)-rot als Landesfarbe angegeben erscheint. So beschreibt z. B. Pessina in seinem 1663 erschienenen Předchůdce Moravopisu das mährische Wappen ganz ebenso, wie ein Jahrhundert früher Paprocký, von dem er die Beschreibung wahrscheinlich entnommen haben wird, indem er sagt: „... erb markrabství Moravského jest orel bílý pod korunou zlatou v červené šachovnici a v modrém poli“. - Das im J. 1670 angelegte mährische Herrenbuch im Landesarchiv zeigt in schöner Zeichnung auf dem ersten Blatte den mährischen Adler in rot-weiss. Im mährischen Ritterstandsbuch, das 1673 angelegt wurde, erscheint auf einem der ersten Blätter der rot-weiss geschachte Adler, aber auf fol. 46 ein Medaillonbild K. Karls VI. (1711–1740) schwebend auf den Fittigen eines rot-gold geschachten Adlers. – Das Siegel der mährischen an der berühmten Urkunde ddo. 1720, Oktober 17, durch welche die Stände der Pragmatischen Sanktion beitraten, hängt an einer rot-goldenen Seidenschnur; die Urkunde, in roten Sammt gebunden, trägt behufs Verbindens der beiden Deckel zwei rote und zwei goldgelbe Seidenbänder. Die Landtafeleinlage der Pragmatischen Sanktion, ein mit Wappenbildern versehener Folioband im mährischen Landesarchiv, hat am Titelblatt das Bildnis K. Karls VI., ruhend auf dem rot-gold geschachten mährischen Adler. Das sind gewiss sichere Beweise, dass die Stände rot-gelb gold als die mährischen Landesfarben kannten und anwandten, wenn auch daneben die alten Farben vorkamen. Auch verdient Erwähnung, worauf der ehemalige Landesarchivar V. Chytil aufmerksam gemacht hat, dass bei der Einführung von Uniformen für die Herren Stände im J. 1807 diese in den Farben rot und gold gehalten waren, und dass es in einem Reskript K. Franz I. vom 23. Dez. 1807 ausdrücklich heisst, dass „auf die Epoulets der mährische Adler nach seinen Farben, das ist roth und gold, erhaben gestickt sein soll. 1) (1) V. Chytil, Notizen über das Mährische Landeswappen und die damit in Verbindung stehenden offiziellen Landesfarben dieses Markgrafthumes. (In den Schriften der histor. stat. Sektion. 5. Heft, 1853, S. 54-59).) Umgekehrt wiederum hat man einige Jahre zuvor, nl. 1804 und 1806, bei der Erneuerung des österreichischen Staatswappens als die mährischen Landesfarben irrig rot und weiss angenommen, so dass es in der offiziellen heraldischen Beschreibung des kais. österreichischen grossen, mittleren und kleinen Wappens auch heute noch heisst: „In dem Hauptfelde selbst erscheint oben zur Rechten im blauen Felde ein von Silber-und roter Frabe geschachter gekrönter Adler (Markgraftum Mähren)“. 2) (Vgl. Oesterreich. Gesetze in der Manzschen Taschenausgabe. Bd. 19: Staatsgrundgesetze (1900) S. 21: Heraldische Beschreibung der Wappen.) Dass man aber diese Angabe in der Hofkanzlei selbst nachträglich als ein Versehen erklärte, ergibt sich aus einer Korrespondenz, die wegen dieser Angelegenheit im J. 1838/9 zwischen Landesausschuss, Gubernium und Hofkanzlei geführt wurde.

Aus Anlass der Verhandlung über das dem Landtagsschlussbüchel vorzudruckende Staatswappen hatte man nämlich ständischerseits in die mit Hofkanzleidekret vom 22. August 1836, Z. 21911 herabgelangte, mit dem Gubernial-Zirkulare vom 26. Sept. 1836, Z. 33779 kundgemachte heraldische Beschreibung des kaiserlichen Staatswappens Einsicht genommen und bei dieser Gelegenheit wahrgenommen, dass dort ein weiss-rot geschachter Adler als mährisches Landeswappen beschrieben wurde, während der Landesausschuss den rot-gelb (gold) geschachten Adler für das richtige Landeswappen ansah. Der Landesausschuss wandte sich daraufhin mit Zuschrift vom 9. Januar 1839 an das Gubernium mit dem Ersuchen: "diese Verschiedenheit und Abweichung der heraldischen Beschreibung des mährischen Landeswappens in dem grossen Staatswappen zur Kenntnis der Hofkanzlei zu bringen und die Bitte zu unterstützen, dass dieses Versehen im Staatswappen der wohlerworbenen Begnadigung vom Jahre 1462 den mährischen treugehorsamen Ständen in keiner Beziehung abträglich werden möge."

Als Antwort auf diese Eingabe erfolgte zuerst am 7. April 1838 ein Erlass des Obersten Kanzlers Grafen Mittrowsky (mir nur aus einer späteren unvollständigen Kopie vom J. 1849 bekannt, während die Originalzuschrift in den Akten fehlt), worin sich u. a. die Bemerkung vorfindet: "Es sei bedauerlich, dass in dem a. h. Staatswappen aus Versehen die Abbildung des Landeswappens nicht mit jenem Privilegium übereinstimmend eingeschaltet wurde; dass aber eine Abänderung des erst ganz neu ausgefertigten, in sämmtlichen österreichischen Staaten kundgemachten und von allen österreichischen Gesandschaften im Auslande gebrauchten Staatswappens nicht gleich erlieben (sic) sei." Und in einer zweiten Zuschrift an den Landesausschuss ddo. 26. Oktober 1838 (o. 1839) wurde vom „Praesidium der k. k. Hofkanzlei, Nro. 1529" mitgeteilt, dass es nicht in der Absicht der Hofkanzlei liege, das Original-Privileg vom J. 1462 über das den mährischen Ständen zustehende Landeswappen abzuverlangen, denn "das Recht auf das Wappen, welches dieselben dermalen führen, ist nicht in Zweifel, wenn auch dasjenige mährische Wappen, welches in dem dermaligen vonseiten der geh. Hof- und Staatskanzlei entworfenen Staatswappen aufgenommen ist, damit nicht übereinstimmt."

Somit anerkannte man damals im J. 1838/9 auch seitens der Hof- und Staatskanzlei den rot-gold geschachten Adler auf Grund der Urkunde vom J. 1462 als das giltige mährische vom Landesausschuss zu führende Wappen, unbeschadet der Tatsache, dass im Staatswappen noch das alte rot-weisse Wappen figuriert, das man als ein Versehen erklärte, ohne in der Lage zu sein, das Versehen sofort richtigstellen zu können.

Bei solcher Sachlage war es selbstverständlich, dass in den Entwurf der mährischen Landesverfassung vom J. 1848 als § 6 der Satz aufgenommen wurde:

"Das Land Mähren behält sein bisheriges Wappen als Landeswappen, nämlich: Im blauen Felde einen von Gold und roter Farbe geschachteten, nach rechts sehenden gekrönten Adler. Die Landesfarben sind: Gold und Rot".

Es bedarf für diesen Beschluss keiner nationalen Motive, wie sie v. Helfert vermutet, indem er meint, dass er im Gegensatz zu Böhmen entstanden sei. 1) (1) v. Helfert, Der Brünner Landtag i. J. 1848 und das mährische Landeswappen. (In: Zeitschrift d. Vereines f. d. Gesch. Mährens u. Schlesiens. Jahrg. I, 1897, Heft 2, S. 22ff) Hier ist auch die Behauptung auf S. 25 falsch, dass in Mähren bis zum J. 1848 der rot in weiss geschachte Adler im Landeswappen geführt und allgemein angewendet wurde. Oben wurden die Belege für die Verwendung des rot-gold geschachten Adlers vor 1848 bereits aufgezählt)

Auf Grund dieses Landtagsbeschlusses, der aber nie Gesetzeskraft erlangte, wandte sich der Landesausschuss am 28. März 1849 mit einer Eingabe an das k. k. Ministerium des Innern: "wegen Verbesserung des mährischen Wappens in dem kais. österreichischen grossen Wappen" und erhielt unterm 20. April 1849 die Erledigung, dass die Eingabe an das k. k. Ministerium des Aeusseren "zur geeigneten Beachtung" weitergeleitet wurde.

Laut einer Bemerkung in v. Wiesers "Agenda des mähr. ständ. Landesausschusses von 1848-1859" S. 111 wurden auch im Jahre 1854 Verhandlungen wegen Rektifizierung des silbern-rot geschachten Adlers geführt, doch sind die darauf bezüglichen Akten in der L.-Registratur nicht aufzufinden. Daselbst befindet sich aber eine Anfrage der mähr. k. k. Statthalterei vom 6. Mai 1895 des Inhalts, ob Fahnen in blau-weiss-roter Farbenzusammenstellung als Fahnen des Landes Mähren anzusehen seien; darauf erwiderte der Landesausschuss, dass "die mährische Landesvertretung als offizielle Landesfarben Gold und Rot führt".

v. Helfert erwähnt in der genannten Abhandlung noch einen Ausspruch des Ministeriums des Innern vom Jahre 1888 wegen der Landesfarben dahinlautend, „dass die Regierung nicht in der Lage sei, die beantragte Richtigstellung der Tinction des mähr. Adlers und hiemit auch der mährischen landesfarben vor einer allgemeinen Umgestaltung des Reichswappens in Verhandlung zu nehmen. Insofern jedoch der rot und gold geschachte Adler bereits dermalen als das amtliche mährische Landeswappen von seiten des Landesausschusses und der Statthalterei anerkannt und gebraucht... werde, unterliege es keinem Anstande, dieses Wappen auch fernerhin bis zu dessen endgiltiger Richtigstellung im Sinne des kais. Diploms vom J. 1462 in Anwendung zu bringen“. 1) (1) A. α. O. S. 30.)

Das Ergebnis der obigen Ausführungen lässt sich somit in nachfolgende Punkte zusammenfassen:

1) Mähren besass bis zum J. 1462 als Landeswappen den rot-weiss geschachten Adler und somit als Landesfarben: rot und weiss.

2) Im J. 1462 erhielt das Land Mähren von Kaiser Friedrich III. auf Wunsch seines damaligen Landeshauptmannes Heinrich v. Lippa und des Adels die Wappenverbesserung des rot-gelb (gold) geschachten Adlers im blauen Felde; die Landesfarben wurden somit rot und gelb (gold).

3) Aus Gründen, die wir nicht kennen, wahrscheinlich aber nur aus ungenügender Kenntnis dieses Privilegs, kam gleichwohl das alte Wappen, der rot-weiss geschachte Adler, nicht ausser Gebrauch.

4) Im J. 1628 bestätigte Kaiser Ferdinand II. den Wappenbrief Kaiser Friedrichs III. vom J. 1462 ohne jede Aenderung vollinhaltlich.

5) Gleichwohl sehen wir im 18. Jahrhundert bald das alte, bald das neue Wappen in Verwendung.

6) Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird man in der ständischen Verwaltung auf das Missliche dieses Doppelgebrauches aufmerksam, entscheidet sich auf Grund des Privilegs vom 1462 für den rot-gold geschachten Adler und macht durch das Gubernium die Hofkanzlei darauf aufmerksam, dass in dem 1806 neu eingeführten Staatswappen laut dessen Beschreibung geführt wurde, als unrichtiges Landeswappen; sowohl Landesgubernium noch das ältere mährische Landeswappen geführt werde.

7) Die Hofkanzlei erklärt, dass das ältere mährische Wappen, der rot-weiss geschachte Adler, durch ein Versehen in das Staatswappen gekommen, dass aber eine sofortige Richtigstellung nicht durchführbar sei, sondern aufgeschoben werden müsse. Die Stände, bez. der Landesausschuss könne sich aber trotz des Widerspruches mit dem Staatswappen des durch das Privileg vom J. 1462 verliehenen neuen Wappens mit dem rot-gelb (gold) geschachten Adler bedienen.

8) Der Landtag vom J. 1848 erklärte in seinem Verfassungsentwurf im § 6 den rot-gold geschachten Adler als Landeswappen Mährens und rot-gelb (gold) als die mährischen Landesfarben.

9) Sowohl im J. 1849 als 1854 wurden vonseiten des Landesausschusses Eingaben wegen Rektifizierung des mährischen Wappens im kais. österr. Staatswappen gemacht.

10) Auf eine neuerliche Eingabe im J. 1888 erklärte die Regierung, dass eine Rektifizierung vor einer allgemeinen Umgestaltung des Reichswappens, die im Gange sei, sich nicht durchführen lasse, dass aber der rot-gold geschachte Adler als das amtliche mährische Landeswappen vom Landesausschuss und von der Statthalterei gebraucht werde.

11) Im J. 1895 erklärt der Landesausschuss auf eine Anfrage der k. k. Statthalterei, ob Fahnen in blau-weiss-roter Farbenzusammenstellung als Fahnen des Landes Mähren gelten können, dass „die mährische Landesvertretung rot und gold als offizielle Landesfarben führe“.

Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, A 9 Zemský výbor, kr. 47