Koncept
k. k. Statthalterei-Präsidium in Prag
Z. G. 2384/pr. 2-9
Über die mit der geschätzten Zuschrift vom 4. Mai 1895 Z. 5231 gestellte Anfrage, welche Farben als die offiziellen Fahnenfarben der Markgrafschaft Mähren anzusehen sind, beehre ich mich mitzutheilen, daß im Gegenstande die Äußerung des mähr. Landesausschusses eingeholt wurde, F
Poznámka: Po levé straně připsáno k zařazení do textu: F welche dem Statthalterei-Präsidium bis nun nicht zugekommen ist.
Auf eine diesfällige Urgenz beim. mähr. Landesausschusse wurde die Auskunft ertheilt, daß die Beantwortung der bezüglichen hierämtlichen Zuschrift dem Beschlusse der nächsten am 18. d(ieses) M(ona)te(s) stattfindenden Sitzung des Landesausschusses vorbehalten werde.
Mit Rücksicht auf den Eröffnungstag der ethnographischer Ausstellung in Prag beehre ich mich F
Poznámka: Po levé straně připsáno k zařazení do textu: F ohne der erwähnte Äußerung des mähr. Landesausschusses abzuwerten
in Ergänzung der in der vorliegenden Angelegenheit bereits telephonisch gemachten Mittheilung Nachstehendes betreffs der geschätzten dortigen Anfrage bekannt zu geben.
Über die Frage, welche heraldische Farbenbezeichnung des mähr. Landeswappens staatrechtlich die richtige ist, sind seit dem Jahre 1838 Verhandlungen im Zuge.
Bei der, aus Anlaß der Thronbesteigung Seiner Majestät Kaiser Ferdinand I. erfolgten Regulierung des Staatswappens ist laut Hofkanzleidekret vom 22. Aug(ust) 1836 das mähr. Landeswappen mit einem von Silber und rother Farbe geschachteten Adler im blauen Felde bezeichnet worden.
Dagegen haben jedoch die damaligen Stände Reklamationen erhoben und auf Grund des Privilegiums Kaiser Friedrich IV. vom 7. December 1462, womit den mähr. Ständen die Führung eines Landeswappens bestehend aus einem roth und gold geschachteten Adler im blauen Felde bewilligt wurde, um Richtigstellung der obgedachten Bezeichnung des Landeswappens die Bitte gestellt und wurde diese Bitte von hieraus befürwortet.
Seither wurde in wiederholten hierämtlichen Berichten beim hohen k. k. Ministerium die Erwirkung der Richtigstellung der Tinkturen des im mähr. Landeswappen geführten Adlers im Sinne der von den mähr. Ständen gestellten Bitte in Antrag gebracht und ist hierüber zuletzt der Erlaß des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Mai 1880 Z. 293/A erflossen, dessen Abschrift ich mich beizuschließen beehre.
Brünn am 15. Mai 1895
B 13
Starší shrnutí zprávy českému místodržitelství v Praze v češtině obsažené v souboru nedatovaných strojopisných přepisů:
"Otázka barev zemských není vyřízena a barvy ve státním znaku moravské orlice na barvy červené a zlaté nebyla ještě vyřízena. Ministerstvo vnitra však dalo souhlas k užívání červené a zlaté barvy."