Staatsminister
21. 1. (1)863
3684/2-9 Pr
Uiber die Frage, welche heraldische Farbenbezeichnung des mähr. Landeswappens staatsrechtlich die richtige ist, sind seit dem J. (1)838 Verhandlungen im Zuge.
Bei der aus Anlaß der Thronbesteigung S(eine)r Majestät Kaiser Ferdinand I. erfolgten Regulirung des Staatswappens, ist laut Hofkanzleidekret vom 22. Aug(ust) (1)836 das mähr(ische) Landeswappen mit einem von Silber u(nd) rother Farben geschachteten Adler im blauen Felde bezeichnet worden.
Dagegen haben jedoch die damaligen Stände Reklamationen erhoben u(nd) auf Grund des Privilegiums Kaiser Fridrich IV. vom 7. Dez(ember) 1462 womit den mähr(ischen) Ständen die Führung eines Landeswappens, bestehend aus einem roth u(nd) gold geschachteten Adler im blauen Felde bewilligt wurde, um Richtigstellung der obgedachten Bezeichnung des Landeswappens die Bitte gestellt. Die Begründung diesen Reklamationen wurde von der Statthalterei mit dem Berichte vom 16. Marz (1)854 Z. 1775 dem Ministerium des Innern vorgelegt. Dieser Bericht enthält
Poznámka: Po levé straně připsáno: Fiat Abschrift des Berichts Z. 1775/(1)854
eine ausführliche Schilderung des Sachverhaltes u(nd) ich erlaube mir Abschrift desselben ergebenst zu überreichen.
Untern 21. Aug(ust) v(origes) J(ahres) Z(ahl) 2823 habe ich über eine mir zugekom(m)ene Ausforderung in dieser Angelegenheit an den H. Polizeiminister Bericht erstattet, wovon ich gleichfalls eine Abschrift hier beischließe.
Poznámka: Po levé straně připsáno: Fiat von dem Berichte Z. 2829/(1)862
Obschon
Euer (Exzellenz) dürften nicht vorkommen, daß dieser Gegenstand unter dem gegenwärtigen Verhältnissen eine besondere Bedeutung hat, indem die Landesfarben bei öffentlichen Festen u(nd) feierlichen Gelegenheiten, zur Aussmückung von Gebäuden, Dekorierung von Ehrenpforten u(nd) derg(leichen) verwendet werden, F
Poznámka: Po levé straně připsáno k zařazení do textu: F daher es keineswegs gleichgültig ist, wenn
über die Richtigkeit derselben
Jene Partei, welche einen engeren Anschluß Mährens an Böhmen erstrebt, hängt mit Vorliebe an den weiß-rothen Landesfarben, welche auch die Böhmischen sind u(nd) in dem Hofkanzleidekrete vom 22. Aug(ust) (1)836 eine gewisse Rechtfertigung finden.
Wie mir glaubwürdig versichert wird, sollen auch in den bei Pospischil u(nd) Kronberger in den J. (1)846 u(nd) (1)854 aufgelegten Lehrbuchen der Geografie für Volksschulen, die Farben blau-weiß-roth als die mähr. Landesfarben bezeichnet sein.
Ich erlaube mir daher Euer (Excellenz) uiber Gegenstand der hohen Würdigung in der Richtung ergebenst zu unterziehen
Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, B 13 Moravské místodržitelství – presidium, sign. 2-9, č. 2820/1895, kr. 878
Starší překlad některých vět ze závěru textu do češtiny:
V učebnicích zeměpisu pro národní školy se uvádějí bílá, červená a modrá barva jako zemské barvy moravské.
Prosím o zařízení, aby údaje o barvách byly v učebnicích přizpůsobeny naší zprávě ze 16. března 1854 č. 775.