Již byl na těchto stránkách zveřejněn text článku pojednávajícího o znaku Markrabství moravského otištěného v časopise Adler v polovině sedmdesátých let 19. století (Oscar Freiherr von Sommaruga, Das Wappen der Markgrafschaft Mähren, in: Jahrbuch der k. k. heraldischen Gesellschaft Adler, 1875). Dále následuje dopis zaslaný spolkem 14. října 1875 zemskému výboru v této věci a odpověď. V odpovědi zaujme text, který si přál mít zemský výbor k textu článku připojen navíc. Podstatná část tohoto textu se skutečně v článku zveřejněném v časopise Adler nachází. Jedna byla připojena jako poznámka, druhá část vložena do hlavního textu článku; tento text zveřejněný v téměř doslovném znění je v přepisu zvýrazněn zeleně. Jsou to tedy i informace pocházející přímo od zemského výboru, v podobě jemu blízké, se kterými se v textu Oscara Sommarugy věnované znaku Markrabství moravského setkáváme.
1)
Nr. 21670/3312
Hoher Landesausschuss.
Der gefertigte Ausschuß des heraldisch-genealogischen Vereines "Adler" beehrt sich mit Bezug auf die hochdortige Note vom 17. Februar 1875 Z. 2914 den Entwurf eines Aufsatzes zu übersenden, welcher in dem Jahrbuche pro 1875 zur Publicationen gelangen soll.
Nachdem der Inhalt dieser kleinen Arbeit fast ausschließlich den mit obbezogener Note rücksichtlich der Schicksale des mährischen Landeswappens gemachten gütigen Mittheilungen entnommen ist, so erlaubt sich der gefertigte Ausschuß um die gefällige Mittheilung zu ersuchen, ob die Veröffentlichung dieses Wappenprozesses irgend einen Anstande unterliege, zumal nach Inhalt der mehrerwähnten Note die Intimation desselben blos zur Aufbewahrung in den Sammlungen des Vereines erfolgt ist.
Zugleich wird das ergebene Ersuchen gestellt, die geneigte Antwort ehestens herabgelangen lassen zu wollen, da sich das Jahrbuch zum Theile schon im Drucke befindet.
Wien, den 14. Oktober 1875
Der Ausschuß des heraldisch-genealogischen Vereines "Adler".
Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, A 9 Zemský výbor, sign. C 1/4, kr. 9
2)
Koncept
Vid. Praesidial Bureau ante expeditionem!
21670
An den löbl. Ausschuß des heraldisch-genealogischen Vereines "Adler" in Wien/Krugerstraße 13.
Bezug nehmend auf das geschätzte Schreiben v. 14. Oktober 1875 gibt sich der m. L. A. hiemit die Ehen, dem löbl. Vereins-Ausschuße bekan(n)t zu geben, daß seinerseits gegen die Veröffentlichung des (...) rückfolgenden Aufsatzes, betreffend das Landeswappen Mährens kein Anstand obwalte
20. 10. (1)875 F
Poznámka: Po levé straně připsáno k zařazení do textu: F Nur waß der Landes-Ausschuß mit Bezug auf die einleitenden Worte dieses Aufsatzes wünschen, daß an der bezeichneten Stelle nach beigefügt werde: "Bis hieher reichen die Ausführungen des mähr. L(andesausschusses), während die
später angeführten Daten, hinsichtlich der Fahne des slavischen
Gymnasiums in Olmütz seiner Ingerenz gänzlich entzogen worden waren, nachdem ihm von dieser Verhandlung u(nd) der officiellen frühern Entscheidungen des Hofkanzlei-Präsidiums entgegen laufenden Erklärung nicht bekannt war und auch keine Mittheilung hierüber an ihn geschehen ist.
Zum (...) 21. 10. W(...)t
m(un)d(ier)t. 22. 10.Wacht
Coll(ationiert) 22. 10. Lunaček
(...) 23. 10.
Siehe Seite (...)
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Der hier erwähnte, in den Acten des L. Ausschusses jedoch nicht verkommende Zusatz lautet:
Im Jahre 1871 war das mährische Landeswappen neuerdings Gegenstand einer Erklärung, welche über die Anfrage des slavischen Gymnasiums zu Olmütz, ob es die ihm geschenkte Fahne mit dem mährischen Landeswappen annehmen dürfe, erfolgte. Der auf derselben erscheinende Adler war nämlich irrthümlich roth und weiß geschachtet, und die Direktion des genannten Gymnasiums erbat sich die Erklärung, ob dies das richtige mährische Wappenbild sei, oder ob vielmehr, wie allgemein angenom(m)en werde, der Adler roth und gold geschachtet sein soll.
Die Entscheidung erfloß im Gegensatze zu obigen Hofkanzlei-Präsidial-Erlassen, welche zwischen dem richtigen Landeswappen und jenem, welches als mährische Wappen im großen Staatswappen erscheint, scharf unterschieden, dahin, daß trotz des Privilegiums Keiser Friedrich IV der roth und weiß geschachtete Adler als der mährische zu betrachten sei, so lange er in solcher Form im Staatswappen erscheine.
Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, A 9 Zemský výbor, sign. C 1/4, kr. 9