"Rok 1849:
Ještě jednu slávu zažilo město toho roku. Bylo to na svátek Nanebevzetí Panny Marie, když v 10 hodin vyšlo od farního kostela procesí a ubíralo se za Špitálskou bránu k nynější nemocnici k svěcení základního kamene. Nová nemocnice měla být již moderní velká budova, daleko lepší než lazaret ve Věžní ulici. Ale i ona měla nést název sv. Lazara.
Slavnosti se zúčastnily všechny úřady a korporace. Proslov měl kaplan Kornel Köpl, mši svatou sloužil a kámen posvětil administrátor Scherrling. Do základů byla uložena celá řada dokladů, dokonce obraz národní gardy a jejího praporu z roku 1848."
Pozlacení bílých (stříbrných) polí šachované moravské orlice na šesti praporech v sále zemského sněmu na jaře roku 1848. Obrázky níže jsou převzaty ze stránky Historie c. k. armády v napoleonské epoše.
Práce (sborník): Walter, Vilém - Schildberger ml., Vlastimil: Prapor – znamení, které sjednocuje obsahuje jedinečné fotografie zástavy jednoho z moravských praporů Legie arcivévody Karla z roku 1800, které byly doplněny zkrácenou verzí článku Václava Měřičky Arcivévoda Karel, česko-moravsko-slezská legie roku 1800 a její prapory, s. 44-50. K moravské vlajce viz samostatné stránky.
Prapor legie arcivévody Karla z roku 1800 - líc. Po provedení pozlacení bílých polí šachování orlice na rubní straně |
Prapor legie arcivévody Karla z roku 1800 - rub. Po provedeném pozlacení (vyžlucení) bílých polí šachování moravské orlice |
1)
No. 90.
praes. 27. April (1)848.
Landesausschusspraesidium
Landschafts Registrator Gottlieb.
bittet um Rückvergütung des ausgelegten Betrags pr 36 fr CMz für die Aenderung der ständischen Adler an 6 Fahnen
Hochlöblich mähr. st. Landesausschusspraesidium
In Folge des erhaltenen Auftrags Eines Hochlöblichen Landesausschusspraesidiums hat der Gefertigte an 6. Fahnen im Landtagssaale die weiβen Felder des geschachteten mährischen Adlers berichtigen, nämlich vergolden lassen und diesfalls mit dem Schriften- und Wappenmahler Wattrich ein Uibereinkommen geschloβen.
Da nun diese Arbeit bereits bewirkt worden ist, von diesen Fahnen auch schon 3. Stück an das 2. 3. und 4te Bataillon der Nationalgarde ausgefolgt wurden, die 3 andere aber im Landtagssaale sich befinden, so hat der Gefertigte den hiefür akkordirten Betrag a 6 fr pr Stück zusammen mit 36 fr CMz berichtiget, und bittet unter Anschluβ der diesfälligen Quittung um Vergütung dieses ausgelegten Betrages.
Brünn am 27. April (1)848.
JGottlieb
LRegistrator.
2)
Hochlöbl(iche) Herrn Stände
Bey dem Umstande, als die hochlöbl(iche) Stände der Nationalgarde der k. Hauptstadt Brünn zum ewigen Andenken Fahnen deren den frühern Kriegsjahren bestandenen Legionen verehrten und die hier abwaltenden Gründe der Groβmuth auch auf die k. Stadt Iglau als der nach der Volkstzahl zweiten Stadt Mährens Anwendung finden, so sieht sich der zur Bewaltung des Entwurfes eines Rates zur Organisirung der Nationalgarde als Deputirten des priv, (...)tzen corpo in Iglau, welches sich als 1t Bataillon der Nationalgarde in Iglau constituirt, nunmehr hier anwesende unterthänigβ Gefertigte (...) Sitka zur Bitte veranlaβt.
Die Hochlöbl(iche) Stände geruhen dem priv: Schützencorps in Iglau nunmehr 1t. Nationalgarde Bataillon eine der Legionsfahnen zum ewigen Andenken Groβmüthig zu schenken, und selbe, da sich der unterthänigβ Gefertigte Deputirte nicht so lange aufhalten kann, an das priv: Schützencorps in Iglau zu senden.
Brünn den 28. April (1)848.
Podpis
Deputirter des priv Schützencorps in Iglau
30. April (1)848.
Köngl Stadtd
(ad Referendum)
Hochlöbl(iche) Herrn Stände
das priv: Schützencorps nunmehr 1t. Nationalgarde Bataillon in Iglau durch seinen Deputirten (...) Sitka
bittet um Groβmüthige Übergabe einer Herren Ständen gehörigen Legionsfahnen.
3)
Hochlöblicher standischer Ausschuss!
Die Nationalgarde der königl(ichen) Stadt Iglau hat mich mit dem Auftrage beehrt, in ihren Nahmen von der hohen Herrn Ständen des Markgrafenthums Mähren eine der ständischen Fahnen zu erbitten:
Mit beiläufig 20000 Einwohnern nimmt die k(önigliche) Stadt Iglau, nach der Hauptstadt Brünn, hinsichtlich der Bevölkerung die erste Stelle ein; sie ist der Sitz des k. k. Kreisamts, der Kameral-Bezirksverwaltung, eines Gymnasiums und insbesondere einer sehrbedeutenden Wollwaarenfabrikation. Letztere verbraucht jährlich bey 30000 - 40000 Zentner Schaafwolle mit einem Gulden, und einem Absatze nicht nur nach allen Theilen des Innlandes; sondern auch nach Italien, nach der Lavante, Moldau und Wallachey.
Die durch ihnen gesegneten Bergbau einst so berühmte Stadt Iglau glaubt daher nach ihrer gegenwärtigen Bevölkerung, Industrie und nach ihren geschichtlichen, in alle Schiksale Mährens so sehr eingreifenden Erinnerungen in ihren Anrechte auf eine der ständischen Fahnen keiner andern Stadt des Landes nachstehen zu dürfen.
Um diese hohe Gabe der Herrn Stände will sich die Nationalgarde der k(öniglichen) Stadt Iglau mit ihren 1200 Männern zum Schutze des konstutionellen Landesfürsten, zum Schirm der Verfassung und der Gesetze, zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Integrität des Gesammtstaates dann zur Abwehr des Feindes schaaren, und jeder Zeit mit Gott treu zum Lande stehen.
Von diesen Gesinnungen beseelt, erlaube ich mir als Organ der hierortigen Nationalgarde die obige ehrfurchtsvolle Bitte um Verleihung einer der ständischen Fahnen für die Nationalgarde der k(öniglichen) Stadt Iglau zu wiederholen, deren Willfahrung entgegen sieht.
(...)fr. Iudex
im Nahmen der Nationalgarde
Iglau am 4t. May 1848.
4)
zu N. P. 96 u(nd) 107
Note
An das löbl(iche) Nationalgarden Commando in Iglau
Veranlaβt durch die Gesuche der Herren I. N. D. Sitka und Iudex um Verleihung einer der von den Ständen aufbewahrten Legionsfahnen an die Iglauer Nationalgarde hat der groβe Landtagsausschuβ, welcher die Verchrung für diese Symbole bewährter Vaterlandstreue mit Freuden begruβt, beschlossen, durch eine eigene Deputation eine jener Fahnen der dortigen Nationalgarde übergeben zu lassen, zugleich aber den Wunsch ausgesprochen, daβ dieselbe, wenn die Nationalgarde mit eigenen Fahnen versehen seyn wird, wieder zur Aufbewahrung für dieNachkommenschaft sicher gelangen möge.
Ich gebe mir demnach die Ehen, das löbl(iche) Nationalgarden Kommando hievon in die Kenntniβ zu setzen.
Brünn den 6. Mai (1)848
Der Vorsitzende des groβen Landtagsausschusses.
exped 8. 5. (...)
5)
ad N. 90 (...) a (1)848
Die ständ. Legionsfahnen betreffend.
Die ständ. Legionsfahnen wurden, nach Herstellung des Mährischen Wappens auf denselben, und zwar drei derselben dem 2ten 3ten und 4ten Batallion der Brünner Nationalgarde mit dem Bewerken übergeben, daβ, wenn die Nationalgarde mit eigenen Fahnen versehen sein wird, dieselben als Symbole bewährter Vaterlandstreue zur Aufbewahrung für die Nachkommenschaft an die Stände zurückgestellt werden mögen.
Die Fahne für das 2te Batallion übergab Seine Excellenz der Herr Graf Wolkenstein, dem 3 u(nd) 4 Batallion Seine Durchlaucht Fürst Salm, im Beisein ständischer Mitglieder.
Eben so wurde ad N. 96. u(nd) 107 eine Fahne der Nationalgarde von Iglau, die fünfte jener von Olmütz u(nd) die sechste jener von Hradisch unter der obigen Modifikation zu übergeben beschlossen, und zugleich die Kommission zur Übergabe bestimet
für Iglau:
Freiherr von Dalberg jun.
(Freiherr) Anton v(on) Widmann
Mag. Rath Streit.
für Olmütz:
Graf Vetter.
Deputirter Szabel.
für Hradisch:
Graf Dubsky.
Deputirter August Praschak
(Deputirter) (...) Praschak.
Brünn 6 Mai (1)848.
Wiese
6)
ad N. 90 a (1)848
Prasidiale
Landschafts Registrator Gottlieb bittet um Rückvergütung des Betrags von 36 fr CMz für die Herstellung der mährischen Wappen auf den 6 Legionsfahnen.
12. 5.
Vid (...) L. Buchhaltung
Vorgemerkt den 23. 5. Gottlieb
J(...)g.
Exped. 13. 5. Jäl(...).
An
1. die m. st. Landschaftshauptkassa.
2. den H. L. Registrator Gottlieb
1. 2.
Die st. Landschaftshauptkassa wird angewiesen die für die Herstellung der Mährischen Wappen auf den sechs ständischen Legionsfahnen aufgelaufenen in der
ad 1. nebenliegend
ad 1. 2.
angeschlossenen Quittung des Schriften u(nd) Wappenmahlers Wattrich verzeichneten Kasten pr... 36 fCMze die dreiβig sechs Gulde(n) CMze dem Herren Landschaftsregistrator Gottlieb, welcher diese Auslagen einstweilen bestritten hat, gegen eine einfache Bestättigung desselben aus dem Domestikalfonde zu erfolgen und dort gehörig zu verrechnen.
ad 2.
Wovon der Herr L. Registrator in Erledigung seines Berichts von 27. April 1848. verständigt wird.
Brünn 10 Mai (1)848.
Wiese
7)
ad N. 90 a (1)848
An den Wohlgebornen Herren Hugo Ritter von Boghat(...)tty, Herrschaftsbesitzer und provisorischen Oberkommandanten der Nationalgarde.
vid. N. P. 32. a (1)851
wegen Ausstellungsveranlassung (dsr) Fahnen.
M. 22. 5. (1)848
Der groβe Ausschus der permanentversammelten Herren Stände hat sich über Einschreiben der hierortigen so wie der Nationalgarde der Stadt Iglau, und der Deputirten der k. Städte Olmütz und Hradisch freudig veranlaβt gefunden, die ständischen Legionsfahnen dem Institut der Nationalgarde in solange zu überlassen, bis diese Corpu ihre eigenen Fahnen erhalten, wornach die ständischen Legionsfahnen, als Symbole bewährter Vaterlandstreue zur Aufbewahrung für die Nachkommenschaft wieder an die Mährischen Stände zurückgestellt werden mögen. Drei dieser Fahnen werden bereits dem 2. 3. u(nd) 4. Batallion Nationalgarde zu Brünn feierlich übergeben, die vierte Fahne soll der Nationalgarde in Iglau, die fünfte jener in Olmütz und die sechste jener in Hradisch zukommen. Die feierliche Übergabe der Legionsfahne an die Nationalgarde in Hradisch wird über besuchen der dortigen Nationalgarde am 28. Mai l. J. stattfinden, der Tag der Übergabe in Olmütz u(nd) Iglau ist noch nicht bestimmt. Als ständische Kommission zur Fahnenübergabe in Hradisch sind der Herr Graf Dubsky und die Hradischer Deputirten August Praschak, und (...) Praschak, - für Olmütz der Herr Graf Vetter und der dortige Deputirte Szabel, und für Iglau der Herr Freiherr von Dalberg jun., der Herr Freiherr Anton von Widmann, und der dortige Herr Deputirte Streit ernennt.
Wovon Euer Wohlgeborne in Kenntniβ gesetzt werden.
Brünn 22 Mai (1)848.
Wiese
8)
ad N. 90
Mit Bewilligung des H. Präsidiums Stellvertreters Ritters von Wogkowsky
Vide N. P. 32. a (1)851.
wegen Ausstellungsveranlassung (dsr) Fahne.
Die Gefertigten bestättigen, die mit Bewilligung des h. Landtagsdirektoriums von den ständischen Fahnen erfolgte, aus den Jahren 1708. herrührende Reiterstandarte für die berittene Nationalgarde der Hauptstadt Brünn und für die Zeit übernommen zu haben, bis die berittene Nationalgarde ihre eigene fahne erhalten wird, worauf sie die obige Standarte als Reliquie einer frühere Zeit dem Landtage wieder zurükzustellen sich verpflichten.
Brünn 10. August 1848
Podpisy
9)
ad Num 96 u(nd) 107.
Sehr dringend
Exped. 4. 9. Podpis
An den Hochwohlgebornen Herrn Anton Freiherr von Widmann zu Wiese.
Nach Anzeige des Landtagsdeputirten Dor Judex hat der Verwaltungsrath der Iglauer Nationalgarde die Bitte gestellt, daβ die feierliche Uibergabe der dieser Garde zugeseherten Legionsfahne am 8ten September 1848 veranlaβt werden möge, wozu die Vorbereitungen bereits getroffen seyen.
Da Euer von dem bestandenen groβen Landtagsausschuβe zur Vornahme dieser feierlichen Uibergabe aufgefordert worden sind, so werden dieselben von obigen Bitte mit dem Bemerken in die Ken(n)tniβ gesetzt, daβ an Stelle des zweiten Repräsentanten Baron Dalberg, welcher erkrankte, der Ritter v(on) Laminet interveniren und sich mit Euer ,, ins Einvernehmen setzen wird.
Brünn am 2. S(e)pt(em)b(e)r (1)848.
exp Wie(se)
Mayer
Anmerkung. Ritter von Laminet wurde l. m. verständigt.
Gelesen Laminet
10)
Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, A 4 Sněmovní akta, kr. 100