31. července 1807, Vídeň - moravská stavovská uniforma

N. 15093/1621

An den Herrn Gouverneur Grafen von Lažanzky.

Nachdem S(ein)er Majestät der Bericht des Herrn Gouverneurs, worin diejenigen Individuen angezeigt, und nahmhaft gemacht wurden, welche sich im letzten Kriege bei Anwesenheit des Feindes in der Stadt Brünn für das allgemeine Beste ausgezeichnet haben: mittelst eines eigenen Vortrages vorgelegt worden ist: geruhten Allerhöchst dieselben darüber gnädigst zu entschliessen, daβ Ihren getreuen mährischen Ständen, welche ihre schon so oft bewiesene Treue und feste Anhänglichkeit an Fürsten und Vaterland in dem gefahrvollen Zeitpunkte der letzten feindlichen Anwesenheit neuerdings auf die rühmlichste Art bestätiget haben, das gnädigste Wohlgefallen zu erkennen gegeben werden soll. Zum besonderen Beweise der allerhöchsten Gnade aber bewilligen S(ein)e Majestät zugleich, daβ die zur ständischen Versam(m)lung geeigneten Mitglieder eine eigene nach den Farben des Landeswappens eingerichtete Uniform tragen dürfen.

Damit jedoch hierbei alle Unfüge und Anstössigkeiten vermieden werden, soll der Herr Gouverneur sowohl über die Einrichtung der Uniform das Gutach[ten] vorläufig anher erstatten, als auch bestim(m)te Vorschriften, wer die Uniform, und wenn zu tragen berechtiget seyn soll, entwerfen, und diesen Entwurf mit einsenden.

Dem Fürsten Bischofe zu Brünn, den obersten Landkäm(m)erer und Appellazionsprasidenten Grafen Mittrovsky, dann den obersten Landrichter Grafen von Blümegen, deren ausserordentliche mit eigenen Aufopferungen verbundene Anstrengungen S(ein)e Majestät mit Dank erkennen, sollen die beiliegenden Kabinetsschreiben behändiget, so wie auch den Johann Grafen von Taffe über seine ebenfalls angerühmte eifrige und ersprieβliche Verwendung die höchste Zufriedenheit in einem eigenen Hofdekrete, welches hier beigeschlossen ist, versichert werden.

Ferner haben S(ein)e Majestät dem Brünner Magistratsrathe Seidel zur Belohnung seiner ausharrenden Anstrengung nicht nur die k.k. Rathswürde taxfrey, sondern auch die grössere goldene Ehrenmedaille, die sam(m)t der Kette hierneben mitfolget gnädigst mit dem Beisatze verliehen, daβ ihm dieselbe im versam(m)elten Rathe feyerlich umzuhängen sey.

Eben so haben Allerhöchst dieselben dem Brünner Oberpostverwalter Bettmann in Rücksicht seines  klugen und standhaften Benehmens der k.k. Rathstitel mit Nachsicht der Taxen huldreichst ertheilt, und den Alois Grafen von Ugarte in gnädigster Erwägung seiner freywillig übernommenen, und mit Eifer fortgesetzten Dienstleistung bei den bestandenen Hofkom(m)issariate zum wirklichen Gubernialrath jedoch ohne Gehalt ernennet; in Ansehung aller übrigen von dem Herrn Gouverneur und dem ehemahligen Hofkom(m)issär angerühmten Räthen und Beamten aber befohlen, daβ ihnen über ihre eifrige und nützliche Verwendung die gnädigste Zufriedenheit durch eigene Dekrete der Landesstelle zu erkennen gegeben werden soll, so wie S(ein)e Mai(es)t(ä)t auch den gewesenen Hofkom(m)issär Freyherr von Roden des höchsten Wohlgefallens über seine zweckmässige Amtsführung bereits versichert haben.

Endlich soll der gesam(m)ten Brünner Bürgerschaft über ihre Treue, Anstrengung, und gedultiges Ausharren die allerhöchste Zufriedenheit durch ein eigenes von dem Gubernium an den Magistrat zu erlassendes Dekret bekannt gemacht werden. Und da S(ein)e Mai(es)t(ä)t derselben zur verdienten Auszeichnung einige mit der vorgeschlagenen Denkschrift gestückte Bänder für die Fahnen ihrer Korps zu ertheilen beschlossen haben: so werden diese Bänder dem Herrn Gouverneur ehestens nachträglich zugesendet werden, um solche sodann den betreffenden Bürgerkorps mit angemessener Feyerlichkeit zu übergeben.

Indem daher dem Herrn Gouverneur diese landesväterliche gnädigste Entschliessung zur genauesten Befolgung eröffnet wird, erhält derselbe die zu der oben erwähnten Vorstellung vom 18. Junius v. J. gehörige Beilage im Anschlusse zurück.

Wien am 31. July 1807

AlGr Ugarte (Manu Propria).

3282/2

Von Wien

An

Den k.k. wirklichen geheimen Rath, Käm(m)erer, des k. St. Stephansordens Com(m)andeur Gubernatoren und Landeshauptmann in Mähren und Schlesien Herrn Prokopp Grafen von Lažanský

Brünn

5/1621

Citace zdroje dokumentu: B 13 Moravské místodržitelství - presidium, kr. 878