15. listopadu 1915, Brno - zavedení užívání nových znaků pro označení oficiální válečné pomoci


K. k. Statthalterei-Praesidium für Mähren.

Brünn, am 15. November 1915.

Zahl: 63234/Praes.

Offizielle Kriegsfürsorge; Neue Wappen

An alle Herren k. k. Bezirkshauptmänner und die Herren Bürgermeister in Brünn, Iglau, Olmütz und Znaim.

Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlasz vom 8. November 1915, Zl. 62334 praes., betreffend die Kompetenz zur Erledigung von Ansuchen um die Bewilligung zur Erzeugung und zum Vertriebe von Gegenständen, welche mit Abbildungen der laut der Allerhöchsten Entschlieszungen vom 10. und 11. Oktober l. J. allergnädigst festgesetzten Wappen der österreichischen Länder, des vereinigten Wappens der Länder der heiligen ungarischen Krone, beziehungsweise des gemeinsamen Wappens, sowie mit Darstellungen der laut Allerhöchsten Armee- und Flottenbefehles vom 11. Oktober l. J. allergnädigst genehmigten Fahne und Standarte des Heeres oder der Flagge der Kriegsmarine versehen werden, beehre ich mich Euerer Hochwohlgeboren mitzuteilen, dasz das Kriegs-Hilfs-Bureau des k. k. Ministeriums des Innern beabsichtigt, sofort nach der offiziellen Bekanntgabe der erwähnten neuen Wappenbilder ein Abzeichen mit dem kleinen Wappen der österreichischen Länder, sowie Kunstdruckbilder und Ansichtskarten mit dem mittleren und kleinen Wappen der österreichischen Länder und dem gemeinsamen Wappen sowie der Standarten und Fahnen zu Gunsten der offiziellen Kriegsfürsorge in Vertrieb zu setzen. Die bezüglichen Arbeiten sind bereits im Zuge, sodasz das Kriegs-Hilfs-Bureau in der Lage sein wird, die Bilder in Schwarzdruck sofort, in Buntdruck in 3 bis 4 Wochen, jedoch wesentlich früher wie die Privatindustrie auf den Markt zu bringen.

Weiters behält sich das Kriegs-Hilfs-Bureau vor, die Wappen nach Einlangen entsprechender Offerte noch anderweitig auf Gebrauchsgegenständen, wie Pokalen, Gläsern, Zigarettentaschen u. s. w. zu verwenden.

Um nun das bereits allseits zum Ausdrucke kommende Interesse an den neuen Wappen der offiziellen Kriegsfürsorge möglichst nutzbar zu machen, werden Euer Hochwohlgeboren eingeladen, gelegentlich der Entgegennahme von Gesuchen um Bewilligung zur Erzeugung und zum Verkaufe solcher Gegenstände, welche sich infolge ihrer geschmackvollen oder künstlerischen Ausführung zum Vertriebe zu Gunsten der Kriegsfürsorge besonders eignen, den Gesuchstellern zu empfehlen, sich behufs möglichst lukrativer Verwertung ihres Erzeugnisses mit dem Kriegs-Hilfs-Bureau, welches auf fixe Rechnung bestellt und daher das Risiko des Erzeugers vermindert, in Verbindung zu setzen.

Um dem Kriegs-Hilfs-Bureau des Ministeriums des Innern die Möglichkeit zu bieten, sich mit den Gesuchswerbern zu dem erwähnten Zwecke rechtzeitig in Verbindung setzen zu können, wird gleichzeitig mit der Expedition des fraglichen Bewilligungserlasses an die Unterbehörden, an das Kriegs-Hilfs-Bureau fallweise eine gegenständliche Mitteilung unter Anschlusz des bezüglichen Musterstückes gerichtet werden.

Deshalb werden in jenen Fällen in welchen es sich um eines der neuen Wappenbilder handelt, nunmehr ohne Rücksicht darauf, ob es sich um ein Abzeichen oder bloss um ein patriotisch ausgestattetes industrielles oder gewerbliches Erzeugnis des täglichen Gebrauches handelt, stets zwei Musterexemplare bei der Vorlage des Gesuches an die Statthalterei anzuschlieszen sein.

Ferner wird bemerkt, dasz es im h. ä. Erlasse vom 8. November 1915, Zl. 62334 praes richtig heissen soll: "Mit Beziehung auf den h. ä. Erlasz vom 12. Oktober 1914, Zl. 10370 praes.

Der k. k. Statthalter:

Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, B 13 Moravské místodržitelství – presidium, litografie, kr.