Přerytí pečetních typářů, 30. srpna 1853 - dopis moravskému zemskému výboru

1)

Landesausschuss

Landschafts Registratur

zeigt an Z. Z. 121 die vollzogene Umgravirung der heraldischen Bezeichnung der Goldfarbe auf den Feldern des roth und goldgeschachten Adlers in den Amtssiegeln.

No 3457/172
Praes. 30. Aug(ust) (1)853

Hochlöblich mährischer Landesausschuss!

Mit dem hohen Dekrete vom 18. Jänner l. J. Z. 121 ist aufgetragen worden, die heraldische Bezeichnung der Goldfarbe auf den Feldern des mit roth und gold (statt roth und weiß) geschachten Adlers in den ständischen Siegeln umgraviren zu lassen.

Nachdem nun diesem hohen Auftrage gemäß diese Umgravirung an dem hierämtlichen großen, mittleren, kleinen und dem Landschafts Expedits Siegel, dann an jenem der Landschafts Buchhaltung und der Landschafts Hauptkasse Statt gefunden hat, und nur an dem Siegel des Leihamtes nicht vorgenommen werden konnte, weil darin der Adler sehr klein, und auf diesem die Felder kaum zu unterscheiden sind, so wird hievon die Anzeige mit dem Bemerken erstattet, daß der hiefür bezahlte Betrag von 8 fr 40 gr Cmz in die halbjährige Kanzleirechnung aufgenomen werden wird.

Brünn am 30. August (1)853

Für den L. Registrator Fr. Skalický LRgß-Adjunkt

2)

N. 3457/172
Praes. 30. August 1853
ad No 566/54 (1)853

Poznámka: Na levé straně  první strany napsáno:
Landschaftsregistratur zeigt ad N. 121 a(nno) (1)853
die vollzogene Umgravirung bei der heraldischen Bezeichnung der Goldfarbe auf den Feldern des roth und gold geschachteten Adlers in den Amtssiegeln an.

Videat Landsch. Buchhaltung
Gottlieb

Videat L. Registratur wegen Verrechnung der genehmigten Gravirungskosten in der angetragenen Art.
gesehen

Referent Herr Freiherr von Hentschl.

Currens.

Dieser Bericht über die nunmehr, in Folge hierortigen Auftrags von 18. Jänner 1853 Z. 121 bewirkte Umgravirung der heraldischen Bezeichnung der Goldfarbe in den roth und gold geschachteten mähr. st. Adler der hierämtlichen Ssiegel ist zur Kenntnis zu nehmen, und wegen der Verrechnung der Gravirungskosten pr 8 f 40 gr C(M)ze, die unter einem genehmigt werden, und zwar in der nächsten halbjährigen Kanzleirechnung, die m. Landsch. Buchhaltung F

Poznámka: Po levé straně  připsáno k zařazení do textu: F per videat


zu verständigen.

Zugleich wird bemerkt daß der H. Landsch. Kanzlist Chytil die von ihm für die historisch statistische Sektion verfaßten Notitzen "über die officiellen Landesfarben" in Abschrift den hierortigen Akten ad N. 121 a(nno) (1)853 mit bereits vielfach anerkannter Willfährigkeit beigeschlossen habe. Diese Notitzen bilden eine schätzenswerthe Ergänzung der hierortigen Verhandlung über die Landesfarben, und sind in den Akten aufzubehalten.

Brünn 9. Sept(em)b(e)r 1853.

für HBar Hentschl
Laminet
Wiesr 

sero: 16. 9. W.

Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, A 9 Zemský výbor, sign. C 1/4, kr. 9