Poznámka: v textu byla modře zvýrazněna informace, která ukazuje na stav, kdy úřady (zemský výbor, zemská účtárna atd.) ještě v roce 1853 používaly úřední pečetní typáře, na nichž je moravská orlice, tedy stříbrnočerveně šachovaná orlice, což bylo považováno za nedostatek. Moravská orlice na nich ovšem měla být přeryta na orlici šachovanou červenozlatě. Zmiňovaná práce Josefa Chytila Poznámky k moravskému zemskému znaku etc. již na těchto stránkách byla publikována. Zde je tento text, který byl vydán tiskem, a který byl přiložen k dokumentu níže ještě jednou znovu přetištěn; Chytil Josef, Notizen über das Mährische Landeswappen und die damit
in Verbindung stehenden offiziellen Landesfarben dieses Markgrafthumes,
1853, in: Schriften der historisch-statistischen Section schlesischen
Gesellschaft des Ackerbaues vol. 5, 1853, s. 54-59.
1)
No 121/7
Pr. 10. Jann(er) (1)853
ad N. 3457 (1)853
Poznámka: Na levé straně první strany napsáno: Erinnerung ad N. 2063 a(nno) (1)849 betreffend die hierortigen Amtssiegel.
Videat Herr Kanzlist Chytil
wegen Ergänzung der berührten Notizen, und gefälliger Mittheilung einer Abschrift für die Akten des Landesausschusses
Die Abschrift der berührten Notizen, welche der Vorliegenden h. Verfügung gemäß abgeändert wurden, liegt hier bei den 17. 1. (1)853
Chytil
a)
Referent Herr Freiherr von Hentschl.
Currens.
Nach den, von dem Land(es) Kanzlisten Josef Chytil für die historisch statistische Sektion der Ackerbaugesellschaft (über eine Anfrage des k. k. Archivars Firnhaber) zusammengestellten Notizen über das mähr. Landeswappen und die officiellen Landesfarben, sind auf dem hierortigen, im Gebrauche befindlichen größern und kleinern Amtssigille die heraldischen Bezeichnungen der Landesfarben mit weiß und roth enthalten, obgleich vom Landesausschusse selbst in dieser Beziehung mehrfach auf die historisch und rechtlich dem Lande gebührenden Farben "gold und roth" hingewiesen und in der letzten Zeit die diesfallsige Eingabe des Landesausschusses von 28. März (1)849 Z. 1268 laut des h. Ministerialerlasses von 20. April (1)849 Z. 2816 (L. A. Z. 2063) an das k. k. Ministerium des Äußern, Behuf der Berücksichtigung bei der Konstruktion des neuen Staatswappens, zugefertigt wurde.
Da die Änderung der Gravirung in die heraldische Bezeichnung der Goldfarbe sehr einfach ist, und nur einen unbedeutenden Kostenbetrag verursacht, so wird, um dieses, gegen die gesetzlichen Bestimmungen laufende Misverhältnis zu beseitigen, angetragen, den Herren Landsch. Registrator anzuweisen, die im Gebrauche befindlichen F
Poznámka: Po levé straně připsáno k zařazení do textu: F und die sonstigen hierortigen
Amtssiegel in der obigen Art ändern zu lassen, das Nähmliche bei den Amtssiegeln der L. Hauptkasse, der Leihamtskasse und der L. Buchhaltung einzuleiten, - falls sich bei den letzteren der gleiche Misstand vorfinde, und den Befolg, unter Vorlegung des Kostenverzeichnisses binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Brünn 10. Jänner 1853
exp 12. 1.
b)
An den H. Landsch. Registrator Johann Gottlieb.
Auf dem hierortigen, im Gebrauche befindlichen größern und kleinern Amtssiegel ist die heraldische Bezeichnung der Landesfarben mit "weiß und roth" statt mit "gold und roth" enthalten.
Der Herr Landsch. Registrator werden zur Beseitigung dieses, gegen die historischen und gesetzlichen Landesfarben streitenden Misverhältnisses angewiesen, auf beiden diesen, und auf den sonstigen hierortigen Amtssiegeln die heraldische Bezeichnung der Goldfarbe auf den betreffenden Feldern des mit "roth und gold" geschachten Adlers umgraviren zu lassen.
Poznámka: gold und roth podtrženo dvakrát
Dasselbe ist bei den Amtssiegeln der Landschaftsbuchhaltung, der Leihamtskasse und der
Landschaftshauptkasse, falls dort der gleiche Übelstand vorhanden ist einzuleiten, und der Befolg, unter Vorlegung des Kostenverzeichnisses binnen 14 Tagen anzuzeigen.
Brünn am 10. Jänner 1853
Poznámka: Na levé straně napsáno: Zum expedit am 13. 1. (1)853 (...)
exped. 15. 1.
exp. 11. 1.
2)
ad N. 121/7 ai (1)853.
Notizen über das Mährische Landeswappen und die damit in
Verbindung stehenden offiziellen Landesfarben dieses Markgrafthumes.
Mitgetheilt von Landschaftskanzellisten Josef Chytil.
(Zur
Beantwortung der vom Herrn k.k. Archivar..... Firnhaber an die
historisch statistische Sektion dieβfalls gestellten ersuchsweisen
Anfrage)
Das älteste mährische Landeswappen war so weit
nämlich urkundliche Belege vorhanden sind zu Ende des XII. und in der
ersten Hälfte des XIII. Jahrhundertes mit dem böhmischen gleich, d. i.
ein doppelt geschwänzter Löve.
Dafür sprechen die markgräflichen Sigille bei den nachfolgenden im mährischen Diplomatare abgedruckten Urkunden:
1.
Der böhmische König Přemysl Otakar I. ertheilet um das Jahr 1199 dem
Raigerer Kloster die Mauthbefreiung in Böhmen und Mähren. Bei dieser
Urkunde (deren Original im Olmützer fürsterzbischöflichen Archive zu
Kremsier sich befindet) hat sich nämlich von den vier Sigillen das
einzige des mährischen Markgrafen Wladislaw (Bruders des vorgenannten
Königes) erhalten. Dasselbe stellet einen doppelt geschwänzten Löven vor. (Cod. diplom. Mor. T. I. p. 354, n. 377).
2. Ein gewisser Ritter Rüdiger (Rudgerus) schenket
dem Brucker Kloster den Weinzehend bei Gnadlersdorf (1202-1213). Das
bei dieser Urkunde befindliche Sigill des diese Schenkungbestättigenden
mährischen Markgrafen Wladislaw Heinrich stellet den oben erwähnten
doppeltgeschwänzten Löven vor. (Das
Original im Brucker Klosterarchive bei der k.k. m. s.
Gubernialregistratur. Abgedruckt im Cod. dipl. Mor. T. II. p. 65, n.
57.)
3. König Přemysl Otakar I. schenket zu Prag 1213
dem Chotěsower Kloster das Dorf Uherč. Bei dieser Urkunde (deren
Original im k.k. Hofarchive zu Wien ist) befindet sich das Sigill des
königl. Prinzen Diepolt (III, Sohn Diepolts II. Urenkels Wladislaws I. Verwalter der Pilsner Provinz mit einem halben Löven und Adler. Abgedruckt Cod. dipl. Mor. T. II. p. 66, n. 58.)
4.Die
mährische Markgraf Heinrich Wladislaw bestättiget zu Proβnitz 1213
(pridie Kalend. Januarii) dem Johanniter-Orden alle Besitzungen in
Mähren. Das Reitersigill dieser Urkunde (Orig. im Malteserordensarchive
zu Prag) hat im Schilde einen doppeltgeschwänzten Löven. (Abgedruckt im Cod. dipl. Mor. T. II. p. 69, n. 61.)
5. König Přemysl Otakar I. schenket
demWelehrader Kloster das Dorf Žaroschitz ddo Göding 1220. Das dabei
befindliche Sigill des mährischen Markgrafen Wladislaw hat im Schilde
den Löven und die Umschrift: "Heinricus Dei
gracia Marchio Morauie. (Das Original imWelehrader Klosterarchive in
der k. k. mähr schles. Gubernial-Registratur. Abgedruckt im Cod. diplom.
Mor. T. II. p. 112, n. 104.)
6. Derselbe bestättiget
im Jahre 1223 zu Brünn die vom Markgrafen Wladislaw der Stadt Mähr.
Neustadt verliehenen Rechte und Besitzungen. Das Sigill mit dem doppelt
geschwänzten Löven im Schilde hat die
Umschrift: "Premizel dei gracia rex Bohemie et Morauie. (Das Original
befindet sich im Archive derselben Stadt. Abgedruckt im Cod. diplom.
Mor. T. II. p. 147, n.
145.)
Aus diesen angeführten Urkunden erhellet nun,
daβ die Angabe Dobner´s in seiner Abhandlung über den Ursprung, die
Veränderung und Verdoppelung des böhmischen Wappenschildes (Abhandlungen
einer Privatgesellschaft von Ignaz Edlen von Born 1779) wo er p. 229 sagt, daβder böhmische Löve erst im Jahre 1249 zum Vorscheine kommt, eine wesentliche Berichtigung erleidet.
Obwohl dieser böhmische Löve
in den späteren markgräflichen Sigillen sehr oft vorkommt, so ist doch
schon im Jahre 1233 das erste Erscheinen eines Adlers aus der Urkunde
des mährischen Markgrafen Přemysl, mit welcher er (ddo. Znoimae IV.
Nonas Aprilis) dem Brucker Kloster das Patronatsrecht der Kirche in
Brenditz (Primetic) bestättiget, ersichtlich, da auf dem daranhängenden Sigille ein Adler abgebildet ist. (Cod. d(i)plom. Mor. T. II. p. 250, n. 229.)
Diesemnach
erscheint der Adler um ein Jahr früher, als es Monse in seinem
historischen Versuche über das Landeswappen Markgrafthumes Mähren p. 46
und 47 angibt.
Überhaupt weiβ Monse von dem ältesten Wappen eines doppelt geschwänzten Löven
nichts. Er fängt mit dem Adler an, wie er ihn auf einer reigerer
Urkunde des Markgrafen Přemysl vom. J. 1234 gefunden, und in einer
besondere Abbildung seinem Werke beigeschlossen hatte.
Später erscheint in den Sigillen desselben Markgrafen wieder der böhmische Löwe und zwar bei folgenden Urkunden.
1.
Markgraf Přemysl spricht dem Nonnenkloster bei st. Peter zu Olmütz (ddo
Brunae VI. Kal. Aprilis 1247.) das Dorf Slatina zu (Orig. im Olmützer
Fürst-Erzbischöflichen Archive zu Kremsier. Abged(ruckt) im Cod. dipl. Mor. T. III. p. 68, n. 94.)
2. Derselbe schenket
dem Reigerer Kloster die Einkünfte der Mauth zu Ung. Brod und Kunowitz
auf 5 Jahre. ddo Brunae III. Nonas Aprilis 1247. (Orig. im Olm(ützer) Fürst-Erzbisch(öflichen) Archive zu Kremsier. - Abgedruckt daselbst T. III. p. 69, n. 95.)
3. Derselbe bestättiget der Olmützer Kirche den Ankauf des Dorfes Brumowice. ddo Brunae die b. Thomae 1250. (Orig. im Olm(ützer) Fürst-Erzbisch(öflichen) Archive zu Kremsier. - Abgedruckt daselbst T. III. p. 132, n. 156.)
4. Derselbe bestättiget
dem Kloster Plaβ den Besitz des Dorfes Schela. ddo apud Pragam VII.
Kal. Februarii 1251. (Orig. im k. k.Hofarchive. Abgedruckt im Cod.
diplom. Mor. T. III. p. 135, n. 160.) - Sigillum "Premizl filii regis
Boemorum marchionis Morauie" equestre consuetum appendet.
Wenn
man die Beschreibung dieses letzteren Sigilles mit den vorerwähnten
zusammenhält, so scheinet kein Zweifel obzuwalten, daβ dasselbe noch den
böhmischen Löwen im Wappenschilde hatte.
Von nun an
hat es Boček unterlassen, die Sigille zu beschreiben, daher es auch
schwer ist, über das Landeswappen der nachfolgenden Jahre sichere Daten
zu erhalten. Schwer ist es aber auch schon darum, weil seit dem J.
1253-1278 Přemysl Otakar II König von Böhmen und zugleich Markgraf von
Mähren war, der bei allen Urkunden sein königliches Sigill angehängt
hatte.
Eben so war es unter Wenzel II. (1283-1305.) und
Wenzel III. (1305-1306). Ich habe daher einen Groβen Theil der in den
Klosterarchiven bei der k.k. m. s. Gubernial Registratur vorhandenen
königlichen Urkunden durchgesehen, um auf den dabei befindlichen
Sigillen einen näheren dieβfälligen Anhaltspunkt zu finden, habe aber
leider keines von Přemysl Otakar II. gefunden, aus dem man mit
Sicherheit über den geschachten mährischen Adler etwas bestimmtes hätte
abnehmen können, wie es Monse p. 49 u.s.w. seit dem J. 1278 angibt,
obwohl sehr oft im Schilde ein Adler und im Banner der böhmische Löwe
vorkommt.
Erst unter jenen des K. Wenzel II und zwar bei der Urkunde vom J. 1286 (dtto
Brunae IV. Kal. Martii) mit welcher er der Elisabeth, Wittwe nach
Kadold dem Waisen, das Dorf Tasowice für Mohelno gibt scheinet am
Schilde der geschachte mährische Adler vorzukommen. (Orig. im Archive
des Znaimer Skt. Klara Klosters beim m. s. Gubern. Abgedruckt im Cod.
diplom. Mor. T. IV. p. 310, n. 237.)
Unbestritten und schön abgebildet fand ich den geschachten Adler in der Urkunde desselben Königs vom J. 1297 dto Pyen XI. Kal. Augusti) mit welcher er dem Kloster Tischnowitz das Patronat über die s. Peterskirche zu Brünn cediret.
(Orig. in demselben Klosterarchive beim m. s. Gubern. Abgedr. im Cod.
dipl. Mor. T. V. p. 71, n. 72.) dann in der Urkunde desselben Königs vom
J. 1298 (dto Pragae VIII. Kal. Augusti) mit welcher er die Privilegien der Stadt Leutomischel bestättiget.
(Orig. im Archive des Leutomischler Prämonstratenser-Klosters beim m.
s. Gubern. Abgedruckt im Cod. diplomat. Mor. T. V. p. 100, n. 98.) und
endlich in der Urkunde vom J. 1299 (dto Brunae Iduo
Maji) mit welcher derselbe König für das Seelenheil seiner Schwester
Agnes, Herzogin von Österreich, dem Znaimer s. Klara-Kloster das Dorf
Wegrowice schenket. (Orig. im Archive desselben Klosters beim m. s.
Gubern. Abgedruckt im Cod. diplom. Mor. T. V. p. 113, n. 110.)
Bei
allen diesen drei angeführten Urkunden ist in dem groβen königlichen
Reitersigille der geschachte mährische Adler in dem Schilde sehr schön
und kennbar abgebildet, während wie gesagt in dem Banner der böhmische
Löwe erscheinet.
In den Sigillen des Königs Johann von
Luxenburg, des Markgrafen Karl, u.s.w. erscheinet geschachte mähr Adler
fort und fort bis auf die neuesten Zeiten, ohne daβ über die Farben
dieser Schachirung bis in die zweite Hälfte des XV. Jahrhundertes etwas
Urkundliches vorhanden wäre. Diese werden erst in dem Privilegium v. J.
1462 angegeben, daβ sie nämlich bis dahin roth und weiβ waren
In dem eben erwähnten Jahre hat nämlich Kaiser Friedrich IV. mit der im mähr. Landesarchive im Orig. befindlichen Urkunde dto
Newnburga forensi die VII. mensis Decembris den mährischen Ständen
unter ihrem damaligen Landeshauptmanen Heinrich von Lippa (zugleich k.
Landmarschall von Böhmen) über ihr ausdrückliches Bitten dafür, daβ sie
mit dem böhmischen Könige Georg von Poděbrad zugleich Markgrafen von
Mähren ihm gegen die rebellischen Wiener und einige des österreichischen
Adels mit bewaffneter Kriegsmacht zu Hilfe kamen, gestattet, das bis
dahin übliche Landeswappen (es war dies ein gekrönter nach Rechts
sehender, weiβ und roth geschachter Adler im blauen Felde) in der Art zu
verändern, daβ sie für die Zukunft statt dieses weiβ und roth
geschachten Adlers einen gold und roth geschachten im blauen Felde
führen, dürfen und sollen indem er sagte: "Ideo prefati obsequii nobis
grati intuitu nobilis Henrici de Lippa, Marsskalci Regni Bohemie pro
tempore Capitanei, Baronum et Nobilium Marchionatus Morauie prefati
supplicacionibus, que nobis obtulerunt, hac gracia speciali concedenda,
videlicet ut Aquile scacate color Albus in glaucum siue Aureum
transmuttetur graciosius annuimus .... sic ut is Marchionatus Morauie
exnunc inantea imperpetuum scacatam Aquilam, rubeo siue Aureo colore
mixtim superductam scacherij ad instar debeat deferre et habere....
Seit
dieser Zeit ist Mähren in dem rechtmäβigen Besitze dieser neuen
Landesfarben, obgleich nicht geläugnet werden kann, daβ der offizielle
Gebrauch des älteren Landeswappens, nämlich des weiβ und roth
geschachten Adlers in den spätere Jahrhunderten, ja selbst bis auf die
neueste Zeit sich erhalten hat.
So findet man dasselbe
fast in allen gedruckten Landesordnungen des Markgrafthumes Mähren und
zwar namentlich in jenen vom J. 1545, 1562, 1604 und 1628; in allen
durch den k. Oberstlandschreiber in Druck gelegten Landtagsschlüβen bis
zum J. 1836, ja man sah dasselbe bis in die allerneueste Zeit auf dem
groβen und kleinen Sigille des mährischen Landesausschusses, obgleich
dieser letztere im J. 1837 aus Anlaβ der mit Gubernial-Cirkular
vom 26 September 1836. Z. 33779 kundgemachten heraldischen Beschreibung
des kaiserlich österreichischen groβen, mittleren und kleinen Wappens
und Titels Sr k.k. apost. Majestät Ferdinand I. gegen die irrthümliche
Einbeziehung des älteren mährischen Landeswappens (nämlich des weiβ und
roth geschachten Adlers) Einsprache erhob, und um die Berichtigung des
Irrthumes im Sinne des oben erwähnten, vom Kaiser Ferdinand II am 26
Juni 1628. bestättigten Privilegiums bath.
Hiebei
geschach auch die Berufung auf das A. h. Reskript vom 23. Dezember
1807, mit welchem Sr. k. k. Majestät Franz I. den treugehorsamsten
Ständen des Markgrafthums Mähren für die in dem gefahrvollen Zeitpunkte
der letzten (1805) feindlichen Invasion auf die rühmlichste Art
bewiesene Treue und Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland einen
besonderen Beweis der Ah. Gnade zu geben geruhet haben, daβ nämlich die
zur ständischen Versammlung geeigneten Mitglieder eine eigene nach den
Farben des Landeswappens eingerichtete Uniform tragen dürfen. Nach den
eigenen Worten dieses Ah. Reskriptes soll diese Uniform -- roth, der
Kragen und die Aufschläge kornblau -- und nicht nur der Kragen und die
Aufschläge, sondern auch die Uniform selbst mit einer Goldstickerei und
und mit goldenen Epaulets versehen, und auf den Epaulets der mähr.
Adler nach seinen Farben d. i. roth und gold erhaben gestickt sein.
Dieser
so ausgestatteten Uniform bedienten sich die mährischen Herren Stände
bis zum Jahre 1848. Auf die oberwähnte Reklamation des mährischen
Landesausschusses kam zwar von dem hohen k.k. Hofkanzlei-Präsidium mit
Zuschrift vom 7. April 1838 das offene Geständniβ, daβ in dem 1836
angenommenen und publicirten A.h. Staatswappen aus Versehen die
Abbildung des mährischen Landeswappens nicht mit dem Privilegium v. J.
1462. übereinstimmend eingeschaltet wurde.
Diese
Zuschrift enthielt zugleich die weitere Bemerkung, daβ die mährischen
Herren Stände, da eine Abänderung des neu angefertigten in sämmtlichen
österreichischen Erblanden kundgemachten und dem im Auslande
befindlichen k.k. österr. Gesandschaften zugemittelten Staatswappens
füglich nicht zu erzielen ist, sich blos darauf beschränken sollten,
ihrer Seits das Wappen so anzuwenden und darzustellen, wie es ihnen nach
dem obenbezogenen Privilegium gebühret, da nach der weiteren den
mährischen Herren Ständen durch den Landeshauptmann Alois Grafen von
Ugarte gemachten Eröffnung des hohen Hofkanzlei-Präsidiums vom 26.
Oktober 1838. Z. 1529. das Recht zur Führung des nachgewiesenen und im
Gebrauche stehenden Landeswappens durch die irrige Aufnahme des älteren
mährischen Landeswappens in das von der k.k. geheimen Hof- und
Staatskanzlei entworfenen Staatswappen nicht im Zweifel gestellt wurde,
und daβ sich die hohe k.k. Hofkanzlei damit beschäftige, die einzelnen
Länderwappen zu konstatiren, um für die künftige Konstruirung eines
neuen Staatswappens die entsprechenden Materialien gesam(m)elt zu haben.
Dieser
letzteren Bemerkung zu Folge hat auch der dermalige hohe mährische
Landesausschuβ in der Voraussetzung, daβ aus Anlaβ der glorreichen
Thronbesteigung Sr. kk. apostolischen Majestät Franz Josef I. die
Konstruirung eines neuen Staatswappens vorgenom(m)en
werden dürfte, gleich im Anfange des Jahres 1849 die zugesicherte
Berichtigung des mähr. Landeswappens bei dem hohen k.k. Ministerium des
Innern zur Sprache gebracht, hochwelches die dieβfällige Eingabe an das
hohe k.k. Ministerium des Äuβern zur geeigneten Beachtung geleitet
hatte.
Citace zdroje dokumentu: MZA v Brně, A 9 Zemský výbor, sign. C 1/4, kr. 9